Wohnungslos oder obdachlos?
Wohnungslosigkeit und Obdachlosigkeit werden im alltäglichen Sprachgebrauch oft verwechselt oder gleichgesetzt. Wohnungslosigkeit ist der übergreifende Begriff, Obdachlosigkeit bezeichnet lediglich einen Teil der Wohnungslosigkeit. Allen diesen Lebenssituationen, zu denen auch das Leben in Wohnungen mit gravierenden baulichen Mängeln oder eingereichte Räumungsklagen zählen, gemeinsam ist die existierende Wohnungsnot. Deshalb wird fachlich häufig von Wohnungsnotfällen gesprochen. Was aber bedeutet das genau?
Was bedeutet Obdachlosigkeit?
Als obdachlos werden Menschen bezeichnet, die im öffentlichen Raum wie beispielsweise in Parks, Gärten, U-Bahnhöfen, Kellern oder Baustellen übernachten oder aufgrund der Landesgesetze für Sicherheit und Ordnung in öffentlichen Übernachtungseinrichtungen vorübergehend untergebracht worden sind.
Was bedeutet Wohnungslosigkeit?
Als wohnungslos werden Menschen bezeichnet, die über keinen mietvertraglich abgesicherten oder eigenen Wohnraum verfügen, obdachlos sind, vorübergehend bei Bekannten untergekommen sind, in Einrichtungen der freien Wohlfahrtspflege oder in kommunalen Einrichtungen leben.
Was bedeutet Leben ohne Wohnung?
Leben ohne eigene Wohnung oder auf der Straße verstärkt Armut und soziale Isolation, die Menschen deprimiert und krank macht. Die Beendigung der Wohnungslosigkeit wird stark erschwert, wenn das Hilfesystem keine passenden Hilfen anbietet, die Betroffenen nicht in der Lage sind, die ihnen zustehende Hilfe anzunehmen oder ungeeignete Hilfe aufgedrängt wird. Wohnungslose Menschen schämen sich oft für ihre Situation und bemühen sich, nicht als wohnungslos erkannt zu werden. Deswegen fällt Wohnungslosigkeit in der Gesellschaft nicht unbedingt auf.
Welche Gründe führen zu Obdachlosigkeit beziehungsweise zu Wohnungslosigkeit?
Die „typische“ wohnungslose Person gibt es nicht. Die Wahrscheinlichkeit, wohnungslos zu werden, wird jedoch umso größer, je mehr Risikofaktoren zusammentreffen.
Wohnungsnot und Wohnungslosigkeit als gravierende gesellschaftliche Probleme entstehen infolge mangelhafter Wohnungspolitik vor allem in Kommunen, die keine ausreichende Anzahl günstiger und für Wohnungsnotfälle zugänglicher Wohnungen vorhalten. Häufig ist dies verbunden mit unzulänglichen sozialen Diensten, die Menschen in überfordernden Krisensituationen nicht ausreichend beraten und unterstützen. Betroffen von Wohnungslosigkeit sind vor allem arme und von Ausgrenzung betroffene Menschen.
Von den Ursachen der Wohnungslosigkeit als gesellschaftlichem Phänomen zu unterscheiden sind Anlässe, in denen einzelne Menschen bzw. Familien in Wohnungsnot geraten. Krisen und Umbruchsituationen sind häufig Auslöser von Wohnungslosigkeit: Dazu gehören insbesondere Verlust des Arbeitsplatzes, Trennung vom Partner oder der Partnerin, Migration, konflikthafte und abrupte Lösung aus dem Elternhaus oder aus Einrichtungen der Jugendhilfe, psychische Erkrankungen, Überschuldung oder Haftentlassung. In den Regionen, in denen es Fachstellen zur Wohnraumsicherung gibt, werden Menschen seltener wegen Mietschulden wohnungslos. In einer derartigen biographischen Krisensituation entstandene Wohnungslosigkeit kann grundsätzlich jede und jeden treffen. Wohnungslosigkeit dauert aber länger an, wenn sie in Armut lebende Menschen ohne (ressourcen)starkes soziales Umfeld trifft und wenn soziale Hilfen fehlen und außerdem keine bezahlbaren Wohnungen zugänglich sind, bzw. Kommunen keine entsprechenden Wohnungen vergeben können.
Ursächlich für Wohnungslosigkeit ist also die Verbindung von mangelhafter Wohnungspolitik, Armut, sozialer Ausgrenzung und ungenügend funktionierenden sozialen Diensten, die Menschen in überfordernden Krisensituationen keine ausreichenden Hilfen bieten.
Welchen Problemen stehen Obdachlose und Wohnungslose gegenüber?
Zentrale menschliche Bedürfnisse wie ausreichende und gesunde Nahrung, Wärme, aber auch Erholung, Austausch und Intimität lassen sich ohne eigene Wohnung schwer befriedigen. Schwierige hygienische Bedingungen und ein erschwerter Zugang zu gesundheitlicher Versorgung beeinträchtigen das Leben. Ein Leben ohne Perspektive auf Verbesserung lässt leichter zu vermeintlichen Problemlösern wie Alkohol oder anderen Drogen greifen und macht anfälliger für Sucht. Zudem erleben wohnungslose Menschen häufig soziale Kälte und Abneigung. Nach wie vor bestehen ihnen gegenüber viele Vorurteile. Darüber hinaus behindern bürokratische Hürden eine Teilhabe an der Gesellschaft. Häufig gilt: Ohne Wohnung keine Arbeit, ohne Arbeit keine Wohnung!
Menschen, die auf der Straße oder im Freien übernachten, werden immer wieder Ziele gewalttätiger Übergriffe.
Wohnungslose Menschen haben während der Nächte auf der Straße oder auch in vielen Notunterkünften keine Möglichkeit, Habseligkeiten oder wertvolle Gegenstände, wie beispielsweise Ausweispapiere, Dokumente, Erinnerungsstücke, zu schützen.
Zahlen
Wie viele wohnungslose Menschen es in Deutschland gibt, kann man nur schätzen. Laut einer Schätzung der Bundesarbeitsgemeinschaft Wohnungslosenhilfe e. V. verfügten im Jahr 2018 circa 678.000 Menschen in Deutschland über keinen mietvertraglich abgesicherten Wohnraum. Die meisten davon sind Männer, aber auch immer mehr ältere Menschen, Familien sowie EU-Bürgerinnen und Bürger haben keinen festen Wohnsitz.
In Hamburg gibt es knapp 13.000 „vordringlich wohnungssuchende Haushalte“. Dazu zählen circa 5.000 Menschen in öffentlich-rechtlicher Unterbringung, circa 1.900 obdachlos auf der Straße lebende Menschen sowie diejenigen, die in Einrichtungen der Wohnungslosenhilfe leben. Daneben gibt es eine Dunkelziffer wohnungsloser Menschen. Sie leben z. B. als ,Couchsurfer' in wechselnden Notbehelfen.
Die Bundesregierung hat die Einführung einer Wohnungslosenberichterstattung sowie einer Statistik untergebrachter wohnungsloser Personen beschlossen. Das ist auch dringend notwendig, um eine belastbare Grundlage für eine praxisnahe und zielgerichtete Sozialpolitik zu erhalten.
Quelle: Ein Teil dieser Texte ist mit freundlicher Genehmigung der Website des Diakonischen Werkes entnommen.
Wohnungslosigkeit in Hamburg
In Metropolregionen stellt sich das Problem der Wohnungslosigkeit in besonderer Weise dar. Wie zeigt sich das konkret in Hamburg?
Sozialwohnungen in Hamburg
Trotz Neubaus hat die Zahl der Sozialwohnungen in Hamburg von 2012 bis 2019 stark abgenommen. Dies liegt insbesondere daran, dass ein Teil der bisherigen Sozialwohnungen aus der Mietpreisbindung gefallen sind. Auch der Anteil am gesamten Wohnungsbestand sank im genannten Zeitraum von 11 % auf unter 8 %. Dabei könnte fast die Hälfte aller Hamburger Haushalte aufgrund ihrer Einkommenssituation eine Sozialwohnung beanspruchen. Seit 2019 stagniert die Anzahl der Sozialwohnungen und liegt recht stabil bei rund 75.000. Der Hamburger Senat prognostiziert für die kommenden Jahre einen leichten Anstieg auf circa 81.000 Sozialwohnungen.
Quelle: Statistikamt Nord und IFB Hamburg
Wohnungslose Haushalte in Hamburg
Trotz vieler Anstrengungen stieg die Zahl der wohnungslosen Haushalte in den letzten Jahren kontinuierlich an: Ende 2020 warteten 13.000 Haushalte auf eine Wohnung.
Für die Jahre 2021 bis 2023 stehen laut Hamburger Senat wegen einer technischen Umstellung noch keine vollständigen Daten zur Verfügung. Für 2023 wird die Anzahl unversorgter Haushalte mit Dringlichkeitsbestätigung mit 10.493 angegeben, für die Anzahl unversorgter Haushalte mit Dringlichkeitsschein liegen keine aktuellen Angaben vor.
Quelle: Drucksache 22/14398 und 22/15071 des Hamburger Senats.
Haushalte mit Wohnungsamts-Bindung
Die Stadt kann bestimmte Wohnungen an Menschen mit einem Dringlichkeitsschein vergeben. Diese Wohnungen haben eine sogenannte Wohnungsamts-, kurz WA-Bindung. Ihre Zahl sinkt drastisch, weil viele dieser Wohnungen nach und nach aus der zeitlich befristeten Bindung fallen und die Reduktion nicht nennenswert durch Neubau kompensiert wird. Der Senat prognostiziert deshalb ein weiteres Absinken auf 24.400 Wohnungen in 2025 und auf 22.000 Wohnungen in 2030.
Quelle: Drucksache 21/2905, 22/3342 und 22/14398 des Hamburger Senats.
Kurz erklärt:
Häufige Begriffe der sozialen Wohnraumversorgung in Hamburg
Wohnungslos lebende Menschen haben einen Anspruch auf staatliche Unterstützung. Das Hilfesystem ist komplex und geprägt durch zahlreiche Fachbegriffe. Im Folgenden geben wir einen Überblick über die häufigsten Fachbegriffe.
Bündnis für das Wohnen in Hamburg
Das Bündnis für das Wohnen in Hamburg befasst sich mit dem Ziel, in langfristiger Perspektive und in ausreichendem Maße Wohnungen für den wachsenden Bedarf zu schaffen und zu erhalten. Das Bündnis wurde erstmals 2011 von Senat, Wohnungswirtschaft und Mietervereinen geschlossen und ist seither mit jeder Legislaturperiode verlängert worden. Es umfasst u. a. Vereinbarungen zum Wohnungsneubau sowie zur Förderung von Wohnraum für vordringlich wohnungssuchende Haushalte.
Beispielsweise beinhaltet das Bündnis die Vereinbarung, dass im Rahmen größerer Bauvorhaben in Hamburg ein Drittel (35 %) geförderte Wohnungen (Sozialwohnungen) entstehen sollen. Darauf haben sich Senat und Wohnungswirtschaft auch für die aktuelle Legislaturperiode verständigt. Jeweils ein weiteres Drittel wären dann frei finanzierte Mietwohnungen und Eigentumswohnungen. Viele Organisationen, die sich für die Beseitigung der Wohnungsnot engagieren, halten jedoch eine 50-Prozent-Quote an geförderten Wohnungen für erforderlich.
Bündnis für eine neue soziale Wohnungspolitik
Das Bündnis für eine neue soziale Wohnungspolitik wurde 2016 mit dem Ziel gegründet, die Interessen von Menschen mit besonderen Zugangsproblemen zum Wohnungsmarkt in Hamburg zu vertreten. Mitglieder des Bündnisses sind das Diakonische Werk Hamburg, die Caritas in Hamburg, Stattbau Hamburg GmbH, der Mieterverein ,Mieter helfen Mietern‘ sowie seit Herbst 2021 auch die Behrens-Stiftung. Das Bündnis versucht durch Lobby- und Öffentlichkeitsarbeit, mit Aktionen sowie in Gesprächen mit Politik und Verwaltung die Bestands- und Neubaupolitik des Hamburger Senates zugunsten dieser Wohnungsnotfälle und der vordringlich Wohnungsuchenden zu beeinflussen und deren Situation immer wieder auf die politische Agenda zu setzen. Im Vorfeld der Bürgerschaftswahl 2020 hat das Bündnis die Kampagne ,Einfach Wohnen‘ ins Leben gerufen, um im Wahlkampf eine bessere Versorgung der Wohnungsnotfälle zu thematisieren.
Sozialwohnungen
Als Sozialwohnung wird eine öffentlich geförderte Wohnung bezeichnet, für deren Erstellung der Bauherr über die städtische „Hamburgische Investitions- und Förderbank“ (IFB Hamburg) eine günstige Finanzierung abgeschlossen hat. Im Gegenzug gelten für Sozialwohnungen Obergrenzen bei der Miete, allerdings nur für eine bestimmte Frist, die zwischen 15 und 40 Jahren variiert. Danach läuft die Bindung aus, die Wohnung ist keine Sozialwohnung mehr und die Miete kann erhöht werden. Wer in eine Sozialwohnung zieht, braucht eine Wohnberechtigungsbescheinigung.
Ein großes Problem besteht darin, dass zurzeit im gesamten Bundesgebiet weitaus mehr Sozialwohnungen diese Bindung verlieren als neue gebaut werden.
Freistellungsgebiet
In diesen so bezeichneten Gebieten dürfen Sozialwohnungen auch an Haushalte vermietet werden, deren Einkommen über den für die Wohnberechtigungsbescheinigung geltenden Grenzen liegen. Freistellungsgebiete liegen in den Stadtteilen Mümmelmannsberg, Neuallermöhe-West, Steilshoop und Wilhelmsburg.
Wohnberechtigungsbescheinigung (früher: Paragraf-5-Schein)
Für den Bezug einer mit öffentlichen Mitteln geförderten Wohnung (Sozialwohnung) brauchen Wohnungssuchende eine Wohnberechtigungsbescheinigung nach § 5 Wohnungsbindungsgesetz in Verbindung mit § 27 Wohnraumförderungsgesetz. Wohnungsberechtigung und öffentliche Wohnraumförderung sind also aufeinander bezogene Systeme.
Wohnberechtigungsbescheinigungen werden auf Antrag von den bezirklichen Wohnungsämtern an Personen ausgestellt, die sich in der Bundesrepublik Deutschland dauerhaft aufhalten; er gilt für die Dauer eines Jahres ab Ausstellung.
Die Wohnberechtigung ist an das Jahreseinkommen des betreffenden Haushalts gekoppelt. Die Einkommensgrenzen werden per Bundesgesetz festgelegt. In Hamburg dürfen diese Einkommensgrenzen aufgrund eines Beschlusses der Bürgerschaft um bis zu 45 % überschritten werden. Detaillierte Auskünfte zu den Wohnberechtigungsbescheinigungen bietet die Stadt Hamburg auf ihrer Website.
Vordringlich Wohnungssuchend
So lautet die behördliche Bezeichnung für Menschen in Wohnungsnot, die dringend eine Wohnung benötigen, aber allein keine finden. Vordringlich Wohnungsuchende sind zum Beispiel Mieter*innen, denen die Zwangsräumung bevorsteht; Familien in prekären oder beengten Wohnverhältnissen; Menschen in Einrichtungen der Jugend- oder Behindertenhilfe, die in eine eigene Wohnung ziehen können und wollen; alte oder kranke Menschen, die barrierefrei wohnen müssen; Bewohner*innen in städtischen (Not-)Unterkünften; Haftentlassene und obdachlos lebende Menschen.
In Hamburg betraf das Ende 2020 ca. 13.000 Haushalte. Sie alle haben Anspruch auf staatliche Hilfe, der entsprechende Nachweis dafür ist der Dringlichkeitsschein oder die Dringlichkeitsbestätigung.
Dringlichkeitsschein
Behördlich anerkannte vordringlich Wohnungsuchende können bei den bezirklichen Wohnämtern auf Antrag eine sogenannte ,Wohnberechtigungsbescheinigung mit besonderem Wohnbedarf', den Dringlichkeitsschein, erhalten, sofern sie nach ihren besonderen Lebensumständen unter Gesamtwürdigung der wohnlichen, gesundheitlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse dringend auf eine angemessene Wohnung angewiesen und allein nicht in der Lage sind, auf dem freien Wohnungsmarkt eine Wohnung zu finden.
Dabei gilt, dass die Wohnungssuchenden ihre Notlage nicht aufgrund persönlichen Verhaltens selbst herbeigeführt haben dürfen. Außerdem darf - von wenigen Ausnahmen abgesehen - die für die Wohnberechtigungsbescheinigung geltende Einkommensgrenze nicht überschritten werden.
Wenn die Grundvoraussetzungen erfüllt sind, kann ein Dringlichkeitsschein ausgestellt werden für:
- Personen, die auf einen Rollstuhl angewiesen sind, sowie Menschen mit Behinderung, kranke und ältere Personen,
- misshandelte und von Misshandlung bedrohte Personen,
- Familien in instabilen Verhältnissen zum Schutz der Kinder, z. B. bei Trennung oder Ehescheidung,
- Räumungs- bzw. Sanierungsbetroffene,
- Personen mit unzureichender Wohnung,
- Haftentlassene,
- Jungerwachsene
- sowie unbegleitete minderjährige Flüchtlinge.
Ein Antrag auf einen Dringlichkeitsschein kann in der Regel nur von Personen gestellt werden, die nachweislich seit mindestens drei Jahren ununterbrochen mit alleinigem oder Hauptwohnsitz in Hamburg gemeldet sind. Ausnahmen bestehen aber z. B. für misshandelte oder von Misshandlung bedrohte Menschen.
Die bezirklichen Fachstellen helfen in anerkannten Dringlichkeitsfällen bei der Wohnungssuche.
Dringlichkeitsbestätigung
Die Dringlichkeitsbestätigung ist, wie der Dringlichkeitsschein auch, eine Wohnberechtigungsbescheinigung. Er ist jedoch Personen und Haushalten in noch einmal gesondert herausgehobenen Situationen vorbehalten, weil sie aus einem öffentlichen Interesse heraus mit Wohnraum versorgt werden müssen oder sollen:
- Menschen aus öffentlich-rechtlicher Unterbringung einschließlich Zuwanderer*innen mit Bleiberecht,
- Bewohner*innen anderer Unterbringungseinrichtungen für Obdachlose (wie z. B. die Wohnprojekte der Behrens-Stiftung),
- obdachlose Menschen ohne Antrag von Amts wegen sowie
- Haushalte, deren Wohnraum durch die bezirklichen Fachstellen im Rahmen der Wohnungssicherung nicht mehr gesichert werden konnte.
Die bezirklichen Fachstellen für Wohnungsnotfälle beurteilen die Haushalte nach dem 3-Stufen-Konzept zur Wohnungsversorgung. Diese Einstufung ist Voraussetzung für eine Anerkennung als vordringlich wohnungsuchend und die Ausstellung der Dringlichkeitsbestätigung.
Fachstellen für Wohnungsnotfälle
Der Hamburger Senat hat 2005 in jedem Bezirk eine staatliche Fachstelle für Wohnungsnotfälle eingerichtet. Zusätzlich wurde im Bezirk Mitte eine Fachstelle für Menschen ohne festen Wohnsitz geschaffen, sie richtet sich vor allem an obdachlose Personen oder sogenannte Couchsurfer. Diese Fachstellen sollen dazu beitragen, Obdach- und Wohnungslosigkeit soweit wie möglich zu vermeiden und die Verweildauer in öffentlich-rechtlicher Unterbringung möglichst kurz zu halten. Zudem sollen obdachlose Menschen sowie öffentlich-rechtlich untergebrachte Haushalte wieder in privatrechtlichen Wohnraum bzw. in andere für sie geeignete Wohnformen (z. B. Pflegeheime, stationäre oder teilstationäre Angebote nach §§ 67 ff SGB XII) vermittelt werden. Zur Unterstützung dieser Zielsetzung sind im Rahmen einer Hilfeplanung einzelfallbezogene Beratungs- und Unterstützungsmaßnahmen zu entwickeln. Die Fachstellen übernehmen dabei vor allem folgende Aufgaben:
- Wohnungssicherung (Prävention, also die Vermeidung von Wohnungsverlust),
- Bewilligung öffentlich-rechtlicher Unterbringung (in der Regel bei ,Fördern & Wohnen AöR‘) und
- Vermittlung in eigenen Wohnraum bei privaten Vermieter*innen.
Die Fachstellen arbeiten auf diesem Gebiet eng mit der Wohnungswirtschaft und mit freien Trägern der Obdachlosen- und Wohnungslosenhilfe zusammen.
Wohnungsamts-Bindung (WA-Bindung)
Die WA-Bindung beruht auf einer Regelung der IFB-Förderrichtlinie für den Neubau von Mietwohnungen für vordringlich wohnungssuchende Haushalte. Diese Regelung sieht vor, dass diese Wohnungen innerhalb des Bindungszeitraums – aktuell sind es 40 Jahre – nur von Personen bezogen werden dürfen, die im Besitz eines gültigen Dringlichkeitsscheins oder einer Dringlichkeitsbestätigung sind. Diese Wohnungen vermittelt die Stadt über die bezirklichen Wohnungsämter an vordringlich Wohnungssuchende. Das Problem dabei: Es gibt zu wenige dieser Wohnungen und ihre Zahl sinkt weiter. Jährlich laufen WA-Bindungen für mehr Wohnungen aus, als neue mit dieser Bindung gebaut werden. Auch das Angebot der Stadt, Wohnungseigentümer*innen WA-Bindungen für schon bestehende Wohnungen zu verkaufen, konnte bislang den Mangel nicht beheben.
Weiterführende Informationen
20.04.2021 Wohnungslosigkeit
Für den „Evangelischen Pressedienst“ (epd) haben Theo Christiansen (Behrens-Stiftung) und Stephan Nagel (Diakonie Hamburg) als Herausgeber Texte verschiedener Autor:innen zusammengestellt, die einen qualifizierten Überblick über das gesamte Themenspektrum der Wohnungslosigkeit geben. Neben einführenden Texten zur Wohnungslosigkeit, dem Recht auf Wohnen und zu europäischer Perspektive, finden sich im zweiten Teil der Dokumentation Texte zu den konkreten wirtschaftspolitischen und gesellschaftlichen Ursachen der Wohnungslosigkeit. Im letzten Teil der Dokumentation finden sich ein wohnungs- und sozialpolitischer Handlungskatalog der Diakonie Deutschland und eine Schlussbetrachtung darüber, warum es so schwierig ist, bei der Bekämpfung der Wohnungslosigkeit vom Wissen über das Wollen zum Handeln zu kommen.
Wohnungslosigkeit – eine sozial- und wohnungspolitische Herausforderung (Texte aus Diakonie und Sozialforschung), epd-Dokumentation Nr. 16/21.
23.11.2020 EU-Parlament will Obdachlosigkeit bis 2030 beseitigen
Am 23.11.2020 verabschiedete das EU-Parlament nahezu einstimmig eine Reihe sehr konkreter Empfehlungen zur Bekämpfung der Obdachlosigkeit und zur Beendigung der Ausgrenzung auf dem Wohnungsmarkt in der EU. In der Entschließung weist das Parlament auf die prekäre Lebenssituation von über 700.000 Personen hin, die in Europa obdachlos sind, was einem Anstieg von 70 % innerhalb eines Jahrzehnts entspricht. Es wird betont, dass Wohnen ein grundlegendes Menschenrecht ist. Das Parlament fordert von der Kommission und den Mitgliedstaaten stärkere Maßnahmen, um die Obdachlosigkeit in der EU bis 2030 zu beseitigen.
Weitere Einzelheiten und Dokumente dazu hier.
09.12.2019 „Vor der Heimat kommt das Wohnen“
Die Zeitschrift „Evangelische Aspekte“ veröffentlicht einen Beitrag unseres Mitarbeiters Theo Christiansen zum Thema Heimat und Wohnen. Den Artikel können Sie hier abrufen oder in etwas erweiterter Fassung hier als pdf lesen.